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   VGH Bayern, 18.05.2015 - 10 CS 15.800   

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https://dejure.org/2015,13902
VGH Bayern, 18.05.2015 - 10 CS 15.800 (https://dejure.org/2015,13902)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.05.2015 - 10 CS 15.800 (https://dejure.org/2015,13902)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Mai 2015 - 10 CS 15.800 (https://dejure.org/2015,13902)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begehren der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug; Erfordernis des Spracherwerbs vor der Einreise ins Bundesgebiet

  • rewis.io

    Spracherfordernis beim Ehegattennachzug

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begehren der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug; Erfordernis des Spracherwerbs vor der Einreise ins Bundesgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 2625/10

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen einer ehelichen Beistandsgemeinschaft

    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2015 - 10 CS 15.800
    Insoweit hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 17.5.2011 - 2 BvR 2625/10 - juris Rn. 17) zu Recht darauf abgestellt, dass nach dem Vortrag des Antragstellers im gerichtlichen Verfahren nicht erkennbar war, dass die Ehefrau tatsächlich auf die Lebenshilfe des Ehemannes angewiesen ist.
  • OVG Niedersachsen, 18.09.2014 - 4 ME 201/14

    Nachweis einfacher Deutschkenntnisse als Voraussetzung für die Erteilung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2015 - 10 CS 15.800
    Im Hinblick darauf, dass vom Visumverfahren als wichtiges Steuerungsinstrument der Zuwanderung nur ausnahmsweise abgewichen werden soll und auch aus generalpräventiven Gründen eine restriktive Handhabung der Ausnahmevorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG gerechtfertigt ist, um dem Eindruck bei anderen Ausländern entgegen zu wirken, man könne durch die Einreise mit einem Visum, das nicht für einen langfristigen Aufenthaltszweck erteilt worden ist, vollendete Tatsachen schaffen (OVG Lüneburg, B.v. 18.9.2014 - 4 ME 201/14 - juris Rn. 9), sind an das Darlegungserfordernis im Rahmen des § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG erhöhte Anforderungen zu stellen.
  • VGH Bayern, 12.08.2015 - 10 ZB 15.903

    Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug zum deutschen Ehegatten;

    Auch fehlt es trotz der entsprechenden Hinweise in den Verfahren M 24 S 14.5473 und 10 CS 15.800 immer noch immer am erforderlichen Nachweis, ob und welche konkreten Beistandsleistungen der Kläger tatsächlich für seine Ehefrau erbringt.
  • VGH Bayern, 11.11.2021 - 10 ZB 21.1151

    Zumutbarkeit der Nachholung eines Visumverfahrens zum Familiennachzug eines

    Daher sind Ausnahmen von der Visumpflicht nach § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG prinzipiell eng auszulegen (siehe z.B. BVerwG, U.v. 10.12.2014 - 1 C 15.14 - juris Rn. 20; BVerwG, U.v. 11.1.2011 - 1 C 23.09 - juris Rn. 34; BayVGH, B.v. 11.3.2021 - 19 C 19.500 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 2.7.2015 - 10 ZB 14.2102 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 18.5.2015 - 10 CS 15.800 - juris Rn. 15).
  • VG Minden, 18.11.2019 - 7 L 1183/19
    vgl. Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 12. Augst 2015 - 10 ZB 15.903 -, juris Rn. 10, und vom 18. Mai 2015 - 10 CS 15.800 -, juris Rn. 6; VG München, Beschluss vom 26. Februar 2015 - M 24 S 14.5473 -, juris Rn. 44, jeweils zur Betreuung eines erkranken Ehegatten.
  • VG Bayreuth, 18.09.2018 - B 6 E 18.940

    Untersagung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wegen Pflege eines Angehörigen

    Im Hinblick darauf, dass vom Visumverfahren als wichtigem Steuerungsinstrument der Zuwanderung nur ausnahmsweise abgewichen werden soll und auch aus generalpräventiven Gründen eine restriktive Handhabung der Ausnahmevorschrift gerechtfertigt ist, sind erhöhte Anforderungen zu stellen, was die Darlegung der Zumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens angeht (BayVGH, B. v. 18.05.2015 - 10 CS 15.800 - juris Rn.15).
  • VG Bayreuth, 09.06.2017 - B 4 E 17.304

    Antrag auf Familiennachzug nach bestandskräftiger Ablehnung des Asylantrags

    Im Hinblick darauf, dass vom Visumverfahren als wichtigem Steuerungsinstrument der Zuwanderung nur ausnahmsweise abgewichen werden soll und auch aus generalpräventiven Gründen eine restriktive Handhabung der Ausnahmevorschrift gerechtfertigt ist, sind erhöhte Anforderungen zu stellen, was die Darlegung der Zumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens angeht (BayVGH, B. v. 18.05.2015 - 10 CS 15.800 - juris Rn.15).
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